Das Verkehrsrecht ist an sich kein Rechtsgebiet, sondern teilt sich in fünf verschiedene Rechtsgebiete auf, mit denen man im Alltag, in unterschiedlicher Intensität natürlich, in Kontakt kommt.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist der Teil, mit denen die meisten Mitbürger in Kontaktkommen. Hinter diesem kompliziert klingenden Namen aus dem Verkehrsrecht verstecken sich die oft bekannten und erhaltenen Knöllchen.

Bußgelder, welche nun keine Verhandlung nach sich ziehen, werden in diesem Bereich ausgesprochen. Dabei wird Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Ähnliches abgestraft.
Es handelt sich hier um geringere Straftaten, auch wenn diese zum Führerscheinentzug oder Punkten in Flensburg führen können. Gefährdet man hingegen andere Menschen im Verkehr, so ist man schon im Bereich des Verkehrsstraftecht angekommen.

Die Grenzen zwischen beiden Teilbereichen des Verkehrsrechtes sind oft fließend. Überfährt man eine rote Ampel bei einer Rotphase, die nicht länger als eine Sekunde anhält, so ist man eindeutig eher bei Bußgeldern angelangt. Liegt man darüber und stellt somit eine Behinderung des Verkehrs dar, so ist man schon bei einer Straftat.

Sollte es zu einem Unfall gekommen sein, sind zwei weitere Teilbereich des Verkehrsrechtes gefragt, die sehr viele Überschneidungspunkte haben: das Verkehrszivilrecht und das Versicherungsrecht. So muss natürlich geklärt werden, bei wem die Schuld am entstandenen Schaden liegt und welche Partei Anrecht auf Schadensersatz. Dazu kommt auch die Höhe der zu entrichtenden Summe.
Im Zuge der Ermittlungen werden auch die Versicherungen der Beteiligten informiert und es wird darüber entschieden und diese Entscheiden darüber, ob Zahlungen getätigt werden oder eben nicht. Auch hier gibt es sehr oft im Verkehrsrecht Streitpunkte, wenn eine Versicherung nicht zahlen will und die Angelegenheit noch einmal überprüft werden muss.

Der letzte Teil des Verkehrsrechtes ist das Verkehrsverwaltungsrecht, welches sich mit Zulassung, Entzug und Widererlangung der Fahrerlaubnis beschäftigt.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen selbstverständlich eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Teilen des Verkehrsrechtes an. Ob telefonisch oder über unser Kontaktformular: Sie können gerne mit uns in Esslingen in Kontakt treten.