Es ist nicht selten, dass Streitigkeiten, welche auch vor Gericht entschieden werden müssen, sich mit dem Mietrecht beschäftigen. Auch hier gilt wie in vielen Dingen: Es lohnt sich vorher ein genaues Auge auf Dinge zu werfen. So lohnt es sich immer lieber dreimal und vielleicht mit Unterstützung den Mietvertrag zu überprüfen.
Es ist leider auch Tatsache, dass man keiner der Parteien Schuld im Nachhinein zu weisen kann. Immerhin haben beide die Zeit gehabt sich den Vertrag genau anzuschauen und etwaige Unstimmigkeiten zu klären.
Daher ein klarer Hinweis an den Mieter: Offene Fragen sollten Sie klären. Dies bedeutet auch die Wohngegend genauer unter die Lupe zu nehmen oder gezielt nach wichtigen Punkten fragen, die vielleicht nicht im Mietvertrag enthalten sind. Solche einfachen Gedanken vor dem Abschluss des Vertrages sparen später Nerven.

Mietminderung nach dem Mietrecht

Viele Mieter haben das Gefühl, dass Sie ohne gesetzliche Rechte sind, wenn es um das Mietrecht geht. Gerade wenn wirkliche Belastungen vorliegen, und damit sind nicht spielende Kinder gemeint, hat er die Möglichkeit einer Mietminderung. Dabei sollten Sie eines beachten: Sie sollten auf keinen Fall ohne Begründung und Beweis einen Teil der Miete einbehalten.
Liegen berechtigte Gründe vor, so zum Beispiel ein starker Schimmelbefall an dem Sie nicht schuld sind, sollten Sie zunächst einmal Ihren Vermieter darüber informieren. Gerne beraten wir Sie, ob sich bei einem Fall eine Mietminderung anbietet.

Kündigung des Mietvertrages

Selten lebt ein deutscher Mitbürger ewig in der selben Wohnung und daher muss sich über kurz oder lang jeder mit der Kündigung des Mietvertrages auseinandersetzen.
Im Normalfall hat ein Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese kann aber natürlich auch kürzer ausfallen, wenn bestimmte Umstände vorliegen, wie eine gesundheitliche Gefährdung (in diesem Fall entfällt sie) oder einer Mieterhöhung (Verkürzung auf zwei Monate).
Gerne berät unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Esslingen Sie genauer zu allen Fragen rund um das Mietrecht.