Das Erbrecht beinhaltet sämtliche Vorschriften, welche den Übergang des Nachlasses vom Verstorbenen auf seine Erben regeln. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auf diesem Gebiet, sodass der Übergang einwandfrei abläuft. Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Kanzlei in Esslingen.
Der Todeszeitpunkt des Verstorbenen bzw. Erblassers gilt juristisch als Übergang seines Nachlasses, auch Erbfall genannt. Im Nachlass befinden sich meist das Eigentum, Forderungen, Besitzrechte und auch die Schulden (Nachlassverbindlichkeiten) des Erblassers. Das Recht zum Verfassen eines Testaments, die sogenannte Testierfreiheit, wird durch die Verankerung des Erbrechts im Grundgesetz garantiert. Eine Einschränkung durch den Gesetzgeber bedingt durch beispielsweise das Pflichtteilsrecht ist allerdings möglich. Das Erbrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben ist, enthält unter anderem Vorschriften zur Erbfolge, der rechtlichen Stellung des Erbens, zum Erbschaftsanspruch, zum Testament, und zum Erbvertrag.

Erbfolge

Die Erbfolge bestimmt den Erben eines Nachlasses. Dies geschieht mit oder ohne Testament. Ist kein Testament vorhanden geht man von gesetzlichen Erben aus. Gesetzliche Erben sind Familienangehörige des Verstorbenen, also der Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben

Die rechtliche Stellung des erben regelt die Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft, sowie die Haftung des Erben für alle Nachlassverbindlichkeiten. Die Nachlassverbindlichkeiten können beschränkt werden, sollten die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen.

Erbschaftsanspruch

Der Erbschaftsanspruch des sogenannten wahren Erben regelt dessen Ansprüche gegenüber eventuellen Erbschaftsbesitzern. Erbschaftsbesitzer ist, wer gut- oder bösgläubig Rechte im Erbfall vorgibt.

Testament

Neben der Regelung zu den Formvorschriften und der Errichtung des Testaments, beschreiben die Vorschriften zum Testament auch die verschiedenen Arten, wie beispielsweise das notarielle Testament.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist ebenso wie das Testament eine Verfügung des Todes wegen. Die Besonderheiten gegenüber dem Testament sind, dass der Erbvertrag ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und er für den Erblasser schon zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen hat.

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